Social Marketing
Grundbegriffe

Beim Ehrenamt handelt es sich um ein freiwilliges, öffentliches, ehrenvolles und nicht auf Entgelt ausgerichtetes Amt. In Deutschland engagiert sich knapp jeder dritte Bürger ehrenamtlich. Entgegen der weit verbreiteten Annahme ehrenamtlich Beschäftigte würden grundsätzlich immer unentgeltlich arbeiten, erhalten sie häufiger eine Aufwandsentschädigung, deren steuerfreie Höhe nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz bis zu 2100 Euro jährlich (175,- EUR monatlich) beträgt. Neben einer solchen finanziellen Aufwandsentschädigung gibt es oft zusätzlich oder auch alternativ nicht-finanzielle Leistungen wie z.B. die Übernahme von Seminargebühren, die Reisekostenerstattung, Vergünstigungen bei der Nutzung kultureller Angebote oder seltener die (meist leihweise überlassene) Einrichtung eines Home-Office.

Soziale Einrichtungen lassen sich ab einer bestimmten Größe (bei einem Selbsthilfeverein beispielsweise ab circa 1000 Mitgliedern) nicht mehr ausschliesslich ehrenamtlich organisieren da es an Know-how fehlt eine solche Institution erfolgreich zu führen und/oder der erforderliche Zeitaufwand zu gross ist. Deshalb werden hauptamtliche Mitarbeiter eingestellt (oder häufiger ehemals ehrenamtliche Vereinsvorstände zu solchen „befördert“) die keine Aufwandsentschädigung, sondern ein normales Entgelt erhalten. Hierzu sei angemerkt, dass es zu den schwierigsten Aufgaben gehört aus einer kleinen, ausschliesslich ehrenamtlichen organisierten Einrichtung eine professionelle Non-Profit-Organisation mit hauptamtlichen Mitarbeitern zu machen. So führt das Zusammenspiel von weiterhin ehrenamtlich Beschäftigten und vormals ehrenamtlichen Mitarbeitern die jetzt für ihre Tätigkeit bezahlt werden in der Praxis immer wieder zu Konflikten. Auch von Seiten der Spender und Sponsoren gibt es an dieser Stelle oft Unverständnis die hinter (Entgelt-) Zahlungen an Vereinsvorstände per se eine missbräuchliche Verwendung ihrer Spendengelder vermuten.

Viel diskutiertes Thema ist im Hinblick darauf auch der Verwaltungsaufwand einer sozialen Einrichtung. Hier kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass seriöse Organisationen im Schnitt 20% (in Einzelfällen bis 35%) der eingeworbenen Spendengelder für die Aufrechterhaltung ihrer Verwaltung verwenden. Aber fragen Sie die Kosten für Verwaltung, Personal etc. ruhig gezielt nach wenn Sie Zweifel haben - eine seriöse Einrichtung wird ihre Finanzen auf Anfrage immer offenlegen und stellt sich auch kritischen Fragen. Ohnehin täte jede Non-Profit-Einrichtung gut daran bereits im Vorfeld von sich aus für die notwendige Transparenz zu sorgen.

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Sehr viele Non-Profit-Organisationen sind Vereine. Ein Verein ist „ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der einen gemeinsamen Namen trägt, sich von hierzu bestimmten Mitgliedern vertreten lassen kann und in dem jeder im Rahmen der Satzung nach freien Stücken ein- und austreten kann.“ Mindestvoraussetzung für die Gründung eines rechtsfähigen Vereins sind eine Anzahl von sieben Vereinsmitgliedern und eine Satzung unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 21 - 79 BGB. Ein nicht rechtsfähiger Verein bedarf lediglich zweier Gründungsmitglieder, eine schriftliche Satzung ist nicht nötig. Vereine können sowohl gemeinnützig sein als auch wirtschaftliche Interessen verfolgen. Mit der Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes handelt es sich um einen eingetragenen Verein (e. V.). Dies ist jedoch weder zur offiziellen Anerkennung des Vereins erforderlich noch ist es Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Gemeinnützigkeit ist ein rein steuerrechtlicher Tatbestand, was man schon allein daran sieht, daß die Gemeinnützigkeit vom zuständigen Finanzamt festgestellt wird. Wenn eine Organisation (und das sind rund die Hälfte aller in Deutschland eingetragenen Vereine) als gemeinnützig anerkannt worden ist, wird sie von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Sie ist dann außerdem berechtigt Spendenquittungen auszustellen, die den Spender bei seiner Steuererklärung zum Sonderausgaben- oder Betriebsausgabenabzug berechtigen. Mehr hat das nicht zu bedeuten. Als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen sind nicht besser oder schlechter als andere. Im Gegenteil sind es nicht selten unseriös arbeitende Vereine die versuchen ihre Gemeinnützigkeit quasi als "Gütesiegel" für seriöse Informationen oder einen verantwortungsvollen Umgang mit Spendengeldern darzustellen. Die Anerkennung als gemeinnützig ist auch keine Voraussetzung um überhaupt Spenden sammeln zu können.

Das deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) ist eine unabhängige Organisation welche die Verwendung von Spendengeldern gemeinnütziger Einrichtungen überprüft und diese bei rechtmässigem Vorgehen mit einem Spenden-Siegel auszeichnet. Das Spenden-Siegel muss jährlich neu beantragt werden. Für die Einrichtungen ist dies kostenpflichtig: Erstantrag ca. 1500,- EUR sowie ca. 500,- EUR + 0,035 % des Spendensammelergebnisses für das jährliche Review. Diese Kosten sind mit dafür verantwortlich, dass nur rund 5% aller überregionalen gemeinnützigen Einrichtungen das Spenden-Siegel überhaupt beantragen. Informationen zu den aktuellen Trägern des Spendensiegels findet man auf der Homepage des DZI.
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Einstiegstexte:
Überblick: Social Marketing (PDF), Hintergrundwissen Social Marketing, Wissenswertes zum Fundraising, Glossar der Fachbegriffe
5- Punkte-Konzept des Social Marketing:
Profil erarbeiten, Ziele definieren, Maßnahmen planen, Konzept umsetzen, Erfolg überprüfen
Praxisbeispiele:
Image-Flyer, Homepage, Programmheft, Plakat
Checklisten:
Adressen-Datenbank, Briefing (Designer), Controlling, Mailing (Werbebrief, Spendenbrief), Marktforschung, Pressemitteilung, Werbemittel
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