- Grundbegriffe
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Beim
Ehrenamt handelt es sich um ein freiwilliges,
öffentliches, ehrenvolles und nicht auf Entgelt
ausgerichtetes Amt. In Deutschland engagiert sich knapp jeder
dritte Bürger ehrenamtlich. Entgegen der weit verbreiteten
Annahme ehrenamtlich Beschäftigte würden grundsätzlich
immer unentgeltlich arbeiten, erhalten sie häufiger eine
Aufwandsentschädigung, deren steuerfreie Höhe
nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz bis zu 2100 Euro
jährlich (175,- EUR monatlich) beträgt. Neben einer
solchen finanziellen Aufwandsentschädigung gibt es oft
zusätzlich oder auch alternativ nicht-finanzielle
Leistungen wie z.B. die Übernahme von Seminargebühren,
die Reisekostenerstattung, Vergünstigungen bei der Nutzung
kultureller Angebote oder seltener die (meist leihweise
überlassene) Einrichtung eines Home-Office.
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Soziale
Einrichtungen lassen sich ab einer bestimmten Größe
(bei einem Selbsthilfeverein beispielsweise ab circa 1000
Mitgliedern) nicht mehr ausschliesslich ehrenamtlich
organisieren da es an Know-how fehlt eine solche Institution
erfolgreich zu führen und/oder der erforderliche
Zeitaufwand zu gross ist. Deshalb werden hauptamtliche
Mitarbeiter eingestellt (oder häufiger ehemals
ehrenamtliche Vereinsvorstände zu solchen „befördert“)
die keine Aufwandsentschädigung, sondern ein normales
Entgelt erhalten. Hierzu sei angemerkt, dass es zu den
schwierigsten Aufgaben gehört aus einer kleinen,
ausschliesslich ehrenamtlichen organisierten Einrichtung eine
professionelle Non-Profit-Organisation mit hauptamtlichen
Mitarbeitern zu machen. So führt das Zusammenspiel von
weiterhin ehrenamtlich Beschäftigten und vormals
ehrenamtlichen Mitarbeitern die jetzt für ihre Tätigkeit
bezahlt werden in der Praxis immer wieder zu Konflikten. Auch
von Seiten der Spender und Sponsoren gibt es an dieser
Stelle oft Unverständnis die hinter (Entgelt-) Zahlungen an
Vereinsvorstände per se eine missbräuchliche
Verwendung ihrer Spendengelder vermuten.
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Viel diskutiertes
Thema ist im Hinblick darauf auch der Verwaltungsaufwand
einer sozialen Einrichtung. Hier kann man grundsätzlich
davon ausgehen, dass seriöse Organisationen im Schnitt 20%
(in Einzelfällen bis 35%) der eingeworbenen Spendengelder
für die Aufrechterhaltung ihrer Verwaltung verwenden. Aber
fragen Sie die Kosten für Verwaltung, Personal etc. ruhig
gezielt nach wenn Sie Zweifel haben - eine seriöse
Einrichtung wird ihre Finanzen auf Anfrage immer offenlegen und
stellt sich auch kritischen Fragen. Ohnehin täte jede
Non-Profit-Einrichtung gut daran bereits im Vorfeld von sich aus
für die notwendige Transparenz zu sorgen.
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- Sehr
viele Non-Profit-Organisationen sind Vereine. Ein Verein
ist „ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von
natürlichen oder juristischen Personen, der einen
gemeinsamen Namen trägt, sich von hierzu bestimmten
Mitgliedern vertreten lassen kann und in dem jeder im Rahmen der
Satzung nach freien Stücken ein- und austreten kann.“
Mindestvoraussetzung für die Gründung eines
rechtsfähigen Vereins sind eine Anzahl von sieben
Vereinsmitgliedern und eine Satzung unter Berücksichtigung
der Vorschriften der §§ 21 - 79 BGB. Ein nicht
rechtsfähiger Verein bedarf lediglich zweier
Gründungsmitglieder, eine schriftliche Satzung ist nicht
nötig. Vereine können sowohl gemeinnützig sein
als auch wirtschaftliche Interessen verfolgen. Mit der
Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister des zuständigen
Amtsgerichtes handelt es sich um einen eingetragenen Verein (e.
V.). Dies ist jedoch weder zur offiziellen Anerkennung des
Vereins erforderlich noch ist es Voraussetzung für die
Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
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Gemeinnützigkeit
ist ein rein steuerrechtlicher Tatbestand, was man schon allein
daran sieht, daß die Gemeinnützigkeit vom zuständigen
Finanzamt festgestellt wird. Wenn eine Organisation (und das
sind rund die Hälfte aller in Deutschland eingetragenen
Vereine) als gemeinnützig anerkannt worden ist, wird sie
von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Sie ist
dann außerdem berechtigt Spendenquittungen auszustellen,
die den Spender bei seiner Steuererklärung zum
Sonderausgaben- oder Betriebsausgabenabzug berechtigen. Mehr hat
das nicht zu bedeuten. Als gemeinnützig anerkannte
Einrichtungen sind nicht besser oder schlechter als andere. Im
Gegenteil sind es nicht selten unseriös arbeitende Vereine
die versuchen ihre Gemeinnützigkeit quasi als "Gütesiegel"
für seriöse Informationen oder einen
verantwortungsvollen Umgang mit Spendengeldern darzustellen. Die
Anerkennung als gemeinnützig ist auch keine Voraussetzung
um überhaupt Spenden sammeln zu können.
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Das deutsche
Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) ist
eine unabhängige Organisation welche die Verwendung
von Spendengeldern gemeinnütziger Einrichtungen überprüft
und diese bei rechtmässigem Vorgehen mit einem
Spenden-Siegel auszeichnet. Das Spenden-Siegel muss jährlich
neu beantragt werden. Für die Einrichtungen ist dies
kostenpflichtig: Erstantrag ca. 1500,- EUR sowie ca. 500,- EUR +
0,035 % des Spendensammelergebnisses für das jährliche
Review. Diese Kosten sind mit dafür verantwortlich, dass
nur rund 5% aller überregionalen gemeinnützigen
Einrichtungen das Spenden-Siegel überhaupt beantragen.
Informationen zu den aktuellen Trägern des Spendensiegels
findet man auf der Homepage des DZI.
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Hintergrundwissen
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Glossar
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(Werbebrief, Spendenbrief),
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